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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für das Online-Buchungstool „ebusy“ des PSV München

1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Online-Buchungstools „ebusy“ durch Mitglieder des PSV München e.V. für die Reservierung von Tennisplätzen.

2. Registrierung und Nutzerkonto
2.1. Die Nutzung des Buchungstools erfordert eine vorherige Registrierung.
2.2. Bei der Registrierung sind Ihr vollständiger Name und eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
2.3. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für alle Aktivitäten, die über Ihr Nutzerkonto erfolgen, sind Sie verantwortlich.
2.4. Ausschließlich eingetragene Mitglieder des PSV München e.V. können Plätze über das Buchungstool buchen.

3. Buchungsvorgang, Platzbelegung und Gebühren
3.1. Die Buchung eines Tennisplatzes erfolgt ausschließlich über das Buchungstool.
3.2. Nach erfolgreicher Buchung ist Ihr Name für andere eingeloggte Mitglieder sichtbar.
3.3. Jede Person kann in der Hauptspielzeit („Prime Time“) von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr maximal eine Buchung im Voraus tätigen.
3.4. Spontane Buchungen sind, auch während der Prime Time, jederzeit möglich, sofern der Platz maximal 15 Minuten im Voraus gebucht wird.
3.5. Für Einzelspiele (mit zwei Spielern) beträgt die maximale Buchungsdauer 90 Minuten pro Buchung.
3.6. Für Doppelspiele (mit vier Spielern) beträgt die maximale Buchungsdauer 120 Minuten pro Buchung.
3.7. Pro Mitglied und Tag gelten die im Buchungstool genannten Buchungsbeschränkungen.
3.8. Stornierungen sind spätestens bis 10 Minuten vor Beginn der gebuchten Zeit möglich.
3.9. Bei Nichtinanspruchnahme bitten wir um rechtzeitige Stornierung, damit der Platz anderen Mitgliedern zur Verfügung steht.

4. Spielen mit Gästen
4.1. Das Spielen mit Gästen ist erlaubt. Gäste können von Mitgliedern zum Spiel eingeladen werden.
4.2. Das buchende Mitglied ist für seine Gäste verantwortlich und übernimmt deren Anmeldung im System.
4.3. Die Kosten für Gäste sind vom einladenden Mitglied zu tragen bzw. zu veranlassen, dass der Anteil der Gäste am Spiel von diesen bezahlt wird.
4.4. Die Platzgebühr beträgt 20 Euro pro Stunde und wird auf die Gesamtzahl der Spieler*innen aufgeteilt; Gäste zahlen ihren jeweiligen Anteil.
4.5. Beispiele:
 - Ein Mitglied spielt mit einem Gast → 10 Euro für den Gast
 - Ein Mitglied spielt mit drei Gästen → 5 Euro für jeden Gast
4.6. Weitere Informationen zur Bezahlung und zur Abwicklung der Gästekosten werden im Buchungstool und/oder durch den Verein bereitgestellt.
4.7. Gäste dürfen das Buchungstool selbst nicht nutzen und keine eigenen Buchungen durchführen.

5. Nutzungsregeln der Anlage
5.1. Die Platznutzung ist ausschließlich zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken und unter Beachtung der Hausordnung des PSV München gestattet.
5.2. Die Anlage ist sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.

6. Missbrauch und Sanktionen
6.1. Ein Missbrauch des Buchungssystems (z.B. wiederholte Scheinbuchungen, Weitergabe von Zugangsdaten) kann zum Ausschluss von der Nutzung des Buchungstools führen.
6.2. Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns weitere vereinsrechtliche Schritte vor.

7. Verfügbarkeit des Buchungssystems
Wir bemühen uns, das Buchungstool möglichst störungsfrei zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht jedoch nicht. Vorübergehende Ausfälle (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) können nicht ausgeschlossen werden.

8. Haftung
8.1. Der PSV München haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit des Buchungstools entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
8.2. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

9. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der PSV München behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzer rechtzeitig informiert.

10. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 20.06.2025